Reporting Mitarbeitende mit Wohnsitz Italien - ein Check für Steuern und Sozialversicherungen

Zulauf Consulting & Trading GmbH
Reporting Mitarbeitende mit Wohnsitz Italien - ein Check für Steuern und Sozialversicherungen
Nächste Durchführung
Dienstag, 14. Januar 2025, 12.00 - 13.30 (Online-Durchführung)

Das neue Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien ist am 17.7.2023 in Kraft getreten. Die meisten Änderungen sind seit dem 1.1.2024 wirksam.

Die Unterscheidung zwischen «alten» Grenzgängern, «neuen» Grenzgängern und solchen ausserhalb der Grenzzonen ist sehr wichtig. Dazu ist ein grundlegendes Verständnis der Bestimmungen notwendig. Auch die korrekte Anwendung der Tarifcodes in den betroffenen Kantonen GR, TI und VS sind Voraussetzung für eine korrekte Berechnung der Quellensteuern. Die Meldung nach Italien ist neu. Wer muss mit welchen Details mit welcher Variante gemeldet werden? Wem kann seit 1.1.2024 wieviel Telearbeit gewährt werden?

CHF 210.00 (inkl. MWST)