Telearbeit und Sozialversicherungen – Handlungsbedarf
Zulauf Consulting & Trading GmbHDie korrekte Sozialversicherungsunterstellung im internationalen Kontext gewinnt für die Unternehmen in der Schweiz immer mehr an Bedeutung.
Die Möglichkeiten in Bezug auf Telearbeit sind seit 1.7.2023 detailliert bekannt. Die Anträge zur grenzüberschreitenden Telearbeit müssen seit 1.7.2024 innerhalb von 3 Monaten gestellt werden.
Gibt es bei Telearbeit mit anderen Ländern und Nationalitäten auch neue Möglichkeiten?
CHF 190.00
(inkl. MWST)
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